Deutscher Bundestag kippt Routerzwang

S.Saat on 01.12.2015

Am 05. November 2015 hat der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten” einstimmig verabschiedet. Damit ist das Ende des Routerzwangs so gut wie besiegelt.

Am 05. November 2015 hat der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten” einstimmig verabschiedet. Damit ist das Ende des Routerzwangs so gut wie besiegelt.

Warum überhaupt Routerzwang?

Angestoßen wurde das Thema Routerzwang Anfang 2013 durch die Aussage der Bundesnetzagentur, sie habe keine Handhabe gegen die Praxis der Netzbetreiber, ihren Kunden die Nutzung bestimmter Endgeräte vorzuschreiben. AVM hat als erstes Unternehmen auf die Nachteile aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit rund 20 anderen Herstellern hat AVM sich dafür stark gemacht, dass Verbraucher ihre Endgeräte weiterhin frei wählen können.

Was bedeutet das Gesetz konkret?

Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz endet das öffentliche Telekommunikationsnetz künftig wieder an der Anschlussdose an der Wand. So haben Anwender bei allen Netzanbietern die Möglichkeit, Router oder vergleichbare Endgeräte frei zu wählen. Die Zugangsanbieter müssen ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit Anwender eigene Hardware anschließen können.

Wann greift das neue Gesetz?

Das Gesetz geht voraussichtlich Ende November noch einmal in den Bundesrat. Dieser könnte das Inkrafttreten im unwahrscheinlichen Fall noch verzögern. Sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.

Zurück